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    Handwerksunternehmer: Arbeitslose einstellen !

    09.08.2002 - HB-PR-Agentur

    Förderung vom Arbeitsamt Die Zahl der Arbeitslosen liegt seit langem bei circa vier Millionen Menschen. Die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit gilt als dringliche Aufgabe. Damit die Wirtschaft beim Abbau der Arbeitslosigkeit helfen kann, existieren eine Reihe von Förderungsinstrumenten über die der Geschäftsbereich Aus-, Fort- und Weiterbildung der Handwerkskammer Ulm als wichtige Säule der Wirtschaftsförderung informiert. „Es ist zu wenig bekannt, welche Fördermöglichkeiten für die Einstellung von Arbeitslosen von den Arbeitsämtern gewährt werden, die Hilfen sind vielfältig“, erklärt Geschäftsbereichsleiter Rolf Schäfer von der Handwerkskammer Ulm.

    Eingliederungszuschüsse

    Arbeitgeber, die einem Mitarbeiter die Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildung ermöglichen und für diese Zeit einen Arbeitslosen an dessen Stelle beschäftigen, erhalten mindestens 50 und höchstens 100 Prozent des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelts, das für den Vertreter gezahlt wird. Die Dauer der Förderung beträgt maximal 12 Monate.

    Neu gegründete Betriebe, die nicht mehr als 5 Arbeitnehmer beschäftigen und nicht älter als 2 Jahre sind, können einen Einstellungszuschuss erhalten, wenn sie Arbeitslose einstellen, die unmittelbar vor der Einstellung mindestens 3 Monate Geld vom Arbeitsamt bezogen haben (zum Beispiel Arbeitslosengeld, Arbeitslo-senhilfe oder Kurzarbeitergeld). Die Stellen müssen neu eingerichtet und unbefristet sein.

    Die Förderung beträgt 50 Prozent des Lohns (einschließlich Arbeitgeberbeiträgen) und wird für maximal 12 Monate gezahlt. Lohnkostenzuschüsse werden bei der Einstellung von Langzeitarbeitslosen gewährt, die mindestens 1 Jahr oder länger als arbeitslos gemeldetwaren. Je nach Dauer der Arbeitslosigkeit zahlt das Arbeitsamt einen Lohnkostenzuschuss in Höhe von 40 bis 80 Prozent der Arbeitskosten für längstens 12 Monate.

    Bedürfen Arbeitnehmer einer besonderen Einarbeitung, zahlt das Arbeitsamt 6 Monate lang bis zu 30 Prozent des tariflichen Lohns als Ausgleich der anfänglichen Minderleistungen einschließlich der Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung. Bei schwer vermittelbaren Arbeitslosen wird 12 Monate lang ein Zuschuss von bis zu 50 Prozent gezahlt. Stellen Betriebsinhaber einen arbeitslosen Arbeitnehmer ein, der das fünfzigste Lebensjahr bereits vollendet hat, kann der Arbeitgeber 24 Monate mit einem Zuschuss von 50 Prozent der Arbeitskosten rechnen.

    Sofortprogramm zum Abbau der Jugendarbeitslosigkeit

    Im Rahmen des Sofortprogramms zahlt das Arbeitsamt einen Lohnkostenzuschuss, wenn der Arbeitgeber Jugendliche unter 25 Jahre einstellt, die arbeitslos sind und denen eine längere Arbeitslosigkeit droht.

    Gefördert werden bis zu 60 Prozent (bei einer Bewilligungsdauer von bis zu 12 Monaten) beziehungsweise bis zu 40 Prozent (Bewilligungsdauer bis zu 24 Monaten) Lohnkosten.

    Unter www.arbeitsamt.de und dem Link Leistungsinformationsservice ist das Leistungspaket „Was? Wie viel? Wer?“ abzurufen.

    Arbeitslose die sich weiterbilden möchten, sollten sich bei der Handwerkskammer Ulm am Weiterbildungstelefon 07 31/14 25-333 informieren. Einen ersten Überblick über das Weiterbildungsprogramm der Handwerkskammer Ulm kann man sich über www.hk-ulm.de verschaffen. Das Gesamtprogramm der Bildungseinrichtung der Handwerkskammer Ulm kann kostenlos unter Telefon 07 31/14 25-302, Fax 07 31/14 25-533 oder E-Mail b.kienle@hk-ulm.de angefordert werden.
    Autor:
    Handwerkskammer Ulm
    Ansprechpartner:
    Rolf Schäfer
    Straße:
    Olgastrasse 72
    Ort:
    D-89073 Ulm
    E-Mail:
    r.schaefer@hk-ulm.de
    Internet:
    http://www.hk-ulm.de

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